Die bessere Lebensversicherung
von Carsten Ott
zwei Fliegen mit einer Klappe
Das Anfang Dezember vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2022 sieht unter anderem vor, dass die Riester-Förderung ab 2024 auch zur energetischen Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden kann. Bisher war dies, auf den Immobilienbereich bezogen, förderunschädlich nur für den Bau und Kauf sowie für den altersgerechten Umbau zulässig.
Dies berichtet der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) in einer Pressemitteilung. Gefördertes Altersvorsorge-Kapital kann demnach für Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, neue Außentüren und Fenster, einen Austausch der Heizungsanlage oder deren Optimierung sowie den Einbau digitaler Regelungstechnik eingesetzt werden.
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