Doppelverbeitrag der Betriebsrenten abgeschwächt

von Volker Beneder

Das Einigungspaket des Koalitionsausschusses räumt neben der Grundrente ein weiteres strittiges Thema der Alterssicherung ab: Union und SPD wollen die sogenannte Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten abschwächen. Davon profitieren Millionen Ruheständler in Deutschland.

Wer Zahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung erhält, muss darauf seit 2004 nicht nur den Arbeitnehmeranteil sondern auch den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichten. Die Große Koalition plant nun die Einführung eines Freibetrags.
„Rund 60 Prozent der Betriebsrentner zahlen damit de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet“, heißt es im vom Koalitionsausschuss vereinbarten Papier. Mit dieser Maßnahme sollten „die Akzeptanz für und das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge“ gestärkt werden.
Konkret sieht die Einigung vor, die bisher bestehende Freigrenze bei den Betriebsrenten von 155,75 Euro im Monat in einen Freibetrag umzuwandeln. Ein Freibetrag bleibt immer abgabenfrei, bei einer Freigrenze werden bei Überschreiten dagegen Beiträge auf die gesamte Summe fällig.

Außerdem soll zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern der BAV-Förderbetrag von maximal 144 Euro auf 288 Euro angehoben werden.

Diesen Beitrag teilen:

Zurück