Corona und Betriebsschließungen

von Volker Beneder

Deutschland befindet sich durch die Corona-Krise gerade in einer Ausnahmesituation. Dabei kann es passieren, dass Betriebe unter Quarantäne gestellt und/oder vom Staat zwangsgeschlossen werden. Oder der Firmeninhaber kann die Betriebsweiterführung nicht mehr gewährleisten. In manchen Fällen gibt es Versicherungsschutz.

Kommt es zu einer Zwangsschließung durch den Staat, kann möglicherweise im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz gewährt werden. Dies ist evtl. der Fall, wenn im Bedingungswerk die "Betriebsschließung" eigenständig aufgeführt wird. Wir prüfen für Sie, ob dies der Fall ist. Eine eigene Betriebsschließungs-Versicherung wird in den seltensten Fällen abgeschlossen.

Sollten Sie aufgrund von Umsatzeinbußen und mangelnden Möglichkeiten des Absatzes Ihren Betrieb "freiwillig" schließen, ist ein Versicherungsschutz in der Betriebsunterbrechungs-Versicherung vielleicht mitversichert. In der Regel werden Pandemien jedoch als höhere Gewalt eingestuft und dieses Risiko ist ausgeschlossen. In seltenen Fällen sind einige Fälle in den Versicherungsbedingungen wörtlich aufgeführt. Dies könnte dann zu einer Versicherungsleistung führen. Auch hier bieten wir die Überprüfung Ihres Vertrages an.

Sprechen Sie uns gerne an.

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