Erwerbsminderungsrente
von Volker Beneder
Für Bestandsrentner keine höhere Erwerbsminderungsrente
Die Unterscheidung von Bestandsrentnern und Neurentnern bei der Berechnungsgrundlage der Erwerbsminderungsrente ist aus Sicht des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich rechtens. Das haben die Richter am BSG in einem Urteil vom 10.11.2022 bestätigt (Az: B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R). Die Entscheidung betrifft laut Sozialverband VdK rund 1,8 Millionen Rentner, deren Erwerbsminderungsrente vor dem 01.01.2018 beziehungsweise vor dem 01.01.2019 begann – und für die sich nun die Hoffnung auf eine rückwirkende Erhöhung ihrer Erwerbsminderungsrente zerschlagen hat. Die Sozialverbände werden sich nun an das Bundesverfassungsgericht wenden.
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