Grundrente: So sieht der Kompromiss der Regierung aus

von Volker Beneder

Die Große Koalition hat am Wochenende ihr gemeinsames Konzept für die Grundrente beschlossen. Es umfasst einen Rentenzuschlag für Rentner, die 35 Beitragsjahre oder mehr vorweisen und weitere Kriterien erfüllen. Außerdem ergeben sich auch Änderungen für die betriebliche Altersversorgung.

(Fast) 35 Beitragsjahre nötig
Die grundlegende Voraussetzung bleibt, dass ein Rentner 35 Beitragsjahre geleistet haben muss. Dazu zählen unter anderem Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege. Um jedoch „harte Abbruchkanten“ beim Bezug zu vermeiden, hat sich die Koalition im Beschluss auf eine „kurze, wirksame Gleitzone“ geeinigt. Die konkrete Ausgestaltung ist hier jedoch noch offen. Anscheinend sollen auch Rentner mit einer geringfügig kürzeren Zahl an Beitragsjahren Anspruch auf Gelder haben – wenngleich auch mit Abschlägen.

Einkommensprüfung und Einkommensgrenze
Die Grundrente wird erst nach einer umfassenden Einkommensprüfung gewährt, die jedoch automatisiert über einen Datentausch zwischen Finanzbehörden und Rentenversicherung erfolgen soll. Eine Antragsstellung der Bezugsberechtigten ist somit nicht nötig. Der Rentner darf maximal 1.250 Euro brutto an Einkommen beziehen, sofern er alleinstehend ist. Das gemeinsame Einkommen für Paare darf 1.950 Euro zu versteuerndes Einkommen nicht überschreiten. Auch hier soll jedoch eine weiter zu spezifizierende Gleitzone eingeführt werden.

Berechnung
Die Grundrente selbst berechnet sich so, dass jedem, der weniger als 80% der Beiträge eines Durchschnittverdieners gezahlt hat, aber mehr als 30%, seine Rentenleistung verdoppelt wird. Allerdings höchstens auf 80% der Durchschnittsleistung und maximal für die besagten 35 Beitragsjahre. Im Anschluss wird dieser Rentenzuschlag jedoch um 12,5% gekürzt.

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