Bislang kaum beachtet Ein Gesetz könnte das Erben von Immobilien bald richtig teuer machen
von Carsten Ott
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Ein bislang wenig beachtetes Gesetz könnte für Erben von Immobilien künftig richtig teuer werden. Konkret geht es dabei um die steuerliche Bewertung einer Immobilie. Hier gelten mit dem „Jahressteuergesetz 2022“, sofern es Bundestag und Bundesrat passiert, neue Regeln.
Wer eine oder mehrere Immobilien besitzt und diese an seine Kinder oder Enkel vererben will, der sollte frühzeitig mit der Planung beginnen. Denn: Die gesetzliche Erbfolge ist gerade bei größeren und schwer aufteilbaren Vermögen für die Nachkommen oftmals ungünstig. Wird der Freibetrag überschritten, fallen schnell hohe Steuern an.
Ein neues Gesetz könnte diesen Umstand sogar noch verschärfen. Ein Entwurf des sogenannten Jahressteuergesetzes 2022 vom 10. Oktober sieht eine deutliche Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei vielen Immobilien vor. Der Anstieg könnte 20, 30 oder gar 50 Prozent betragen, fürchten Experten.
Das Problem: Ist die Steuerlast besonders hoch, droht der Verkauf der geerbten Immobilie. Zwar räumt der Gesetzgeber Freibeträge bei Schenkungen und Erbschaften ein. Diese sind jedoch gerade bei Immobilien schnell ausgeschöpft.
„Änderung des Bewertungsgesetzes“
Hintergrund des drohenden Anstiegs der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine veränderte steuerliche Bewertung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Zwar handelt es sich noch um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der muss noch durch Bundestag und Bundesrat. In dem Entwurf ist jedoch bereits die Rede von einer „Änderung des Bewertungsgesetzes“.
Wörtlich heißt es in dem Entwurf: „Mit den nunmehr vorgenommenen Änderungen des Bewertungsgesetzes werden insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst.“
Zwar steht in dem Entwurf auch, dass die Gesetzesänderung im Sinne der Verwertbarkeit von Daten erfolgt. Die Experten sind dennoch alarmiert. Betroffen wären vor allem Immobilien, welche im Ertragswertverfahren (Mietwohnobjekte) und im Sachwertverfahren (Einfamilienhäuser) bewertet wurden, so Sibylle Barent, Leiterin Steuer- und Finanzpolitik beim Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland, gegenüber der „ Wirtschaftswoche “.
Zwar handele es sich um „unauffällig wirkende Stellschrauben“, so Barent weiter. Diese könnten jedoch wiederum die Werte, welche die Finanzämter heranziehen, stark steigen lassen. „Nimmt man alle Stellschrauben zusammen, kommen da leicht 20 bis 30 Prozent Steigerung der steuerlichen Werte zusammen.“ Bei einigen Objekten könnte es gar zu einer Verdoppelung kommen, so die Expertin.
Quelle: Focus online
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